Mit der Energieunterstützung Plus unterstützt die Stadt Wien alle Wienerinnen und Wiener bei der Finanzierung der gesteigerten Energiekosten. Um auf noch nicht in den Haushalten eingelangte Jahresabrechnungen Rücksicht zu nehmen, läuft die Antragsfrist für 2023 noch bis 30.6.2024.
„Als Bürgermeister stehe ich zu meinem Wort: Wir werden die Wienerinnen und Wiener so lange unterstützen, wie die aktuelle Teuerungswelle anhält, damit sie auch diese Krise gut meistern können. Nachdem die Energiepreise hoch bleiben und sich keine rasche Entspannung abzeichnet, haben wir uns in der Landesregierung dazu entschlossen, die Energieunterstützung Plus auf die erste Jahreshälfte auszuweiten“, so Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).
Was ist die Energieunterstützung Plus?
Die Stadt Wien fördert nicht leistbare Energiekostenrückstände und Jahresabrechnungen durch eine Direktanweisung an das jeweilige Energieunternehmen. Um die Energieunterstützung Plus in Anspruch zu nehmen, können Wienerinnen und Wiener Rechnungen einreichen, die auf Ihren Namen lauten. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Haushalt.
Ursprünglich war ein Antrag bis Jahresende möglich. Ein Beschluss der Landesregierung hat bereits im Vorjahr die Förderrichtlinien abgeändert. Nun ist ein Antrag bis inklusive 30. Juni 2024 möglich.
Wer hat Anspruch auf Energieunterstützung Plus?
- Bezieherinnen und Bezieher von Wiener Mindestsicherung
- Wohnbeihilfe-Beziehende
- Beziehende einer Leistung aus dem Arbeitslosenversicherungs-Gesetz (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe)
- Beziehende einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
- GIS-Befreite
- Geringverdienende, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes umfasst sind bzw. Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitationsgeld haben
Bis zu rund 200.000 Wiener Haushalte sind anspruchsberechtigt. Für die Energieunterstützung Plus stehen rund 26 Millionen Euro zur Verfügung.
Alle Informationen zur Energieunterstützung Plus findest du hier.
- Die Energieunterstützung Plus der Stadt Wien hilft bei gestiegenen Energiekosten; Antragsfrist für 2023 läuft bis 30.6.2024.
- Bürgermeister Michael Ludwig betont die Unterstützung während der Teuerungswelle; Förderung wird auf die erste Jahreshälfte 2024 ausgeweitet.
- Förderfähig sind Energiekostenrückstände und Jahresabrechnungen bis zu 500 Euro pro Haushalt, die direkt an das Energieunternehmen gezahlt werden.
- Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Wiener Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausgleichszulage, GIS-Befreiung und Geringverdienende.
- Rund 200.000 Wiener Haushalte sind berechtigt; insgesamt stehen 26 Millionen Euro zur Verfügung.