Der Fahrtkostenzuschuss des Burgenlandes bietet finanzielle Unterstützung für Pendler mit langen oder unzumutbaren Arbeitswegen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte und dem Einkommen. Die Antragstellung kann bis spätestens 30. Juni des Folgejahres erfolgen.
Warum wird gefördert?
Pendler mit langen und/oder unzumutbaren Arbeitswegen sollen unterstützt werden. Zudem erhofft man sich eine Erhöhung der Mobilität der Arbeitnehmer. Ganz allgemein kann die Maßnahme als Ausgleich von Nachteilen durch die Arbeitsmarktstruktur betrachtet werden.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz im Burgenland, deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen 3.697 Euro nicht übersteigt. Die Mindestentfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte beträgt 20 Kilometer. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss für die betreffende Strecke unzumutbar sein.
Wie viel Förderung gibt es?
Abhängig von der Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte gibt es bis zu 513 Euro pro Jahr. Zusätzlich besteht Anspruch auf den Öko-Bonus in Höhe von 20 % des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 % der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die jährliche maximale Förderung beträgt 850 Euro.
Wie wird gefördert?
Per einmaligem Zuschuss im Nachhinein, wenn die Antragstellung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres erfolgt.
Welche Nachweise sind erforderlich?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers
- Vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung
- Einkommensnachweise vom Antragsteller für das Kalenderjahr 2023. Akzeptiert werden:
- Jahreslohnzettel (Formular L16),
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten),
- Arbeitslosengeldbezugsbestätigung,
- Krankengeldbezugsnachweis,
- Kinderbetreuungsgeldnachweis,
- Einheitswertbescheid bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirte oder
- Pensionsnachweis
Sonstige Nachweise
- Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdienern/Alleinerziehern)
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVo
- Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Weg zur Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle im Kalenderjahr 2023 (lautend auf den Antragsteller – bei Nachweis erhältst du 20% Öko-Bonus zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss für die betroffene Strecke)
- Förderung: Fahrtkostenzuschuss für Pendler im Burgenland mit langen oder unzumutbaren Arbeitswegen, abhängig von Entfernung und Einkommen.
- Zweck: Unterstützung für Pendler und Erhöhung der Arbeitnehmermobilität; Ausgleich von Nachteilen durch die Arbeitsmarktstruktur.
- Anspruch: Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz im Burgenland, Einkommen bis 3.697 Euro brutto monatlich, Mindestentfernung 20 km, unzumutbare Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
- Förderhöhe: Bis zu 513 Euro pro Jahr, plus 20 % Öko-Bonus bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel; maximale jährliche Förderung 850 Euro.
- Antragstellung: Einmaliger Zuschuss im Nachhinein, Antragsfrist bis 30. Juni des Folgejahres.
- Nachweise: Vollständig ausgefülltes Antragsformular, Dienstgeberbestätigung,
Einkommensnachweise, ggf. Nachweise für Familienbeihilfe, Behindertenparkausweis, und Tickets für öffentliche Verkehrsmittel.