Gesundheit
e-Card plötzlich gesperrt? Das musst du wissen!
Seit Jänner 2024 werden alle e-Cards ohne Foto gesperrt, sofern keine Ausnahme vorliegt. Wir zeigen, was dann zu tun ist.
05 März 2024
Martin Angerer
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Seit dem 15. Januar werden in Österreich e-Cards ohne Foto des Inhabers gesperrt. Ende 2023 waren etwa 90.000 Personen von dieser Regelung betroffen. Trotz der Sperrung der e-Cards bleibt der Versicherungsschutz der Betroffenen jedoch erhalten.

Hintergrund der Maßnahme:

Bis zum 31. Dezember 2023 mussten laut Gesetz alle e-Cards, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder des Pflegegrades galt, durch solche mit Foto ersetzt werden. Von der Sperre ausgenommen sind:
- Kinder unter 14 Jahren,
- Personen über 70 Jahre,
- Personen ab Pflegestufe 4.

Automatischer Erhalt einer neuen e-Card:

Personen, die im Besitz eines österreichischen Reisepasses, eines österreichischen Personalausweises, der ID Austria, eines österreichischen Scheckkartenführerscheins oder eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. der Rot-Weiß-Rot-Karte sind, profitieren von einer automatischen Aktualisierung. Die Sozialversicherung verwendet in diesen Fällen das bereits hinterlegte Foto für die neue e-Card, die den Betroffenen im Vorfeld zugeschickt wurde. Wenn bis zum 15. Januar 2024 kein Fotoaustausch möglich war, weil kein Foto bei der Sozialversicherung hinterlegt war, musste die e-Card gesperrt werden.

Folgen einer gesperrten e-Card:

Betroffene werden nicht direkt über die Sperrung informiert (zum Beispiel per Post), sondern erfahren dies meist während Arztbesuchen. Der Versicherungsstatus der Person bleibt trotz Sperrung der e-Card unberührt, und Leistungen können weiterhin in Anspruch genommen werden. Wer über die Sperrung informiert wird, hat anschließend 150 Tage Zeit, ein Foto bei der Sozialversicherung nachzureichen.

Einschränkungen bei gesperrten e-Cards:

Mit einer gesperrten e-Card ist es nicht möglich, e-Rezepte aus dem System abzurufen. In Apotheken muss daher ein e-Rezept-Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept-ID vorgelegt werden.

Fotoeinreichung:

Für Karten ohne Ablaufdatum (mit Aufdruck "*****") gilt, dass Betroffene ein Foto einreichen sollten, sobald sie beim Arztbesuch oder durch die Sozialversicherung dazu aufgefordert werden. Mit der Registrierungsstellen-Suche lässt sich die zuständige Registrierungsstelle einfach finden.

  • Sperrung: Seit 15. Januar sind e-Cards ohne Foto gesperrt; Versicherungsschutz bleibt bestehen.

  • Hintergrund: Bis 31.12.2023 mussten e-Cards ohne Foto ersetzt werden, außer bei Kindern unter 14, Personen über 70 und Pflegestufe 4.

  • Automatischer Tausch: Neue e-Cards wurden automatisch an Personen mit österreichischen Ausweisdokumenten verschickt.

  • Leistungen: Gesperrte e-Cards erlauben Arztbesuche, aber keine e-Rezepte; e-Rezept-Ausdruck oder ID erforderlich.

  • Foto einreichen: Nach Aufforderung ein Foto bei der nächstgelegenen Registrierungsstelle einreichen.

Über
Martin Angerer

Mein Name ist Martin Angerer. Als Journalist schreibe ich Artikel für das GeldBonus.at Medium.

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