Seit dem 15. Januar werden in Österreich e-Cards ohne Foto des Inhabers gesperrt. Ende 2023 waren etwa 90.000 Personen von dieser Regelung betroffen. Trotz der Sperrung der e-Cards bleibt der Versicherungsschutz der Betroffenen jedoch erhalten.
Hintergrund der Maßnahme:
Bis zum 31. Dezember 2023 mussten laut Gesetz alle e-Cards, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder des Pflegegrades galt, durch solche mit Foto ersetzt werden. Von der Sperre ausgenommen sind:
- Kinder unter 14 Jahren,
- Personen über 70 Jahre,
- Personen ab Pflegestufe 4.
Automatischer Erhalt einer neuen e-Card:
Personen, die im Besitz eines österreichischen Reisepasses, eines österreichischen Personalausweises, der ID Austria, eines österreichischen Scheckkartenführerscheins oder eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. der Rot-Weiß-Rot-Karte sind, profitieren von einer automatischen Aktualisierung. Die Sozialversicherung verwendet in diesen Fällen das bereits hinterlegte Foto für die neue e-Card, die den Betroffenen im Vorfeld zugeschickt wurde. Wenn bis zum 15. Januar 2024 kein Fotoaustausch möglich war, weil kein Foto bei der Sozialversicherung hinterlegt war, musste die e-Card gesperrt werden.
Folgen einer gesperrten e-Card:
Betroffene werden nicht direkt über die Sperrung informiert (zum Beispiel per Post), sondern erfahren dies meist während Arztbesuchen. Der Versicherungsstatus der Person bleibt trotz Sperrung der e-Card unberührt, und Leistungen können weiterhin in Anspruch genommen werden. Wer über die Sperrung informiert wird, hat anschließend 150 Tage Zeit, ein Foto bei der Sozialversicherung nachzureichen.
Einschränkungen bei gesperrten e-Cards:
Mit einer gesperrten e-Card ist es nicht möglich, e-Rezepte aus dem System abzurufen. In Apotheken muss daher ein e-Rezept-Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept-ID vorgelegt werden.
Fotoeinreichung:
Für Karten ohne Ablaufdatum (mit Aufdruck "*****") gilt, dass Betroffene ein Foto einreichen sollten, sobald sie beim Arztbesuch oder durch die Sozialversicherung dazu aufgefordert werden. Mit der Registrierungsstellen-Suche lässt sich die zuständige Registrierungsstelle einfach finden.
- Sperrung: Seit 15. Januar sind e-Cards ohne Foto gesperrt; Versicherungsschutz bleibt bestehen.
- Hintergrund: Bis 31.12.2023 mussten e-Cards ohne Foto ersetzt werden, außer bei Kindern unter 14, Personen über 70 und Pflegestufe 4.
- Automatischer Tausch: Neue e-Cards wurden automatisch an Personen mit österreichischen Ausweisdokumenten verschickt.
- Leistungen: Gesperrte e-Cards erlauben Arztbesuche, aber keine e-Rezepte; e-Rezept-Ausdruck oder ID erforderlich.
- Foto einreichen: Nach Aufforderung ein Foto bei der nächstgelegenen Registrierungsstelle einreichen.