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Familie und Kinder
Steuerausgleich: Vermeide diesen Fehler, um Nachforderungen zu vermeiden!
Bis zu 2.000 Euro können Familien pro Kind von der Steuer absetzen. Beim Steuerausgleich gilt es jedoch eine Sache genau zu beachten.
26 Februar 2024
Martin Angerer
Lesezeit:
2
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Der Familienbonus Plus beträgt 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Er kann direkt von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes. Ab dem 18. Geburtstag kann immer noch der reduzierte Familienbonus Plus steuerlich geltend gemacht werden, wenn Familienbeihilfe für das Kind bezogen wird. Ab 18 beträgt der reduzierte Familienbonus Plus 650 Euro pro Kind und Jahr.

Antrag auf Familienbonus Plus und Lohnsteuerausgleich: Das musst Du beachten

Der Familienbonus Plus kann monatlich bezogen werden. Dies regelt der Arbeitgeber. Der Familienbonus Plus wird dann anteilig und monatlich mit dem Netto-Gehalt überwiesen. Ist dies der Fall, muss der Familienbonus Plus trotzdem beim jährlichen Lohnsteuerausgleich beantragt werden! Ansonsten kann das Finanzamt eine Nachforderung veranlassen. 

Das Bundesministerium für Finanzen erklärt:

 „Wenn der Familienbonus Plus bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, müssen Sie nicht nur wegen des Familienbonus Plus eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Sobald Sie allerdings eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist es notwendig, dass Sie den Familienbonus Plus in der Erklärung nochmals beantragen. Denn Sie haben im Rahmen der Steuererklärung erneut die Wahl, sich die Aufteilung des Familienbonus Plus zu überlegen, um den maximalen Nutzen für Ihre Familie zu erzielen. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihre Daten in der Erklärung auch dann erfassen, wenn Sie den Familienbonus Plus bereits bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben und dieser berücksichtigt wurde.“

Zusammenfassung: Familienbonus Plus

Wer bekommt den Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus kann für Kinder geltend gemacht werden, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Lebt ein Elternteil nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, muss diesem Elternteil der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen, um den Familienbonus geltend zu machen.

Ich verdiene nur wenig. Bekomme ich dennoch den Familienbonus?

 Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Dieser reduziert die zu zahlenden Steuern. Ist die Steuerlast der Eltern geringer als der Familienbonus Plus, entfällt die Steuerlast komplett.

Wie viel Geld bringt der Familienbonus Plus?

Pro Kind und Jahr beträgt der der Familienbonus Plus aktuell 2.000 Euro. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es pro Kind und Jahr noch 650 Euro, sofern Familienbeihilfe bezogen wird.

Wie komme ich zum Familienbonus Plus?

Entscheidest du dich für die monatliche Steuerentlastung, musst du dazu das Formular E 30 ausfüllen und deinem Arbeitgeber abgeben.

Du kannst aber auch den gesamten jährlichen Familienbonus Plus im Nachhinein geltend machen. Dazu musst du das deiner Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung die Beilage L 1k (bzw. L 1k-bF) ausfüllen und einreichen. Die Auszahlung erfolgt dann im Rahmen der Veranlagung für das vergangene Jahr. 

Quelle: BMF

  • Der Familienbonus Plus beträgt 2.000 Euro pro Kind und Jahr und kann bis zur Volljährigkeit von der Steuer abgesetzt werden; danach 650 Euro pro Kind und Jahr bei Familienbeihilfe.

  • Monatliche Auszahlung durch den Arbeitgeber möglich, muss aber beim jährlichen Lohnsteuerausgleich erneut beantragt werden.

  • Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Familienbeihilfe beziehen; bei getrennt lebenden Eltern muss der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.

  • Reduziert die Steuerlast, bei niedriger Steuerlast kann diese komplett entfallen.

  • Beantragung durch Formular E 30 beim Arbeitgeber für monatliche Entlastung oder durch Formular L 1k bei der Steuererklärung für jährliche Geltendmachung.

Über
Martin Angerer

Mein Name ist Martin Angerer. Als Journalist schreibe ich Artikel für das GeldBonus.at Medium.

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