Die Alleinerziehendenförderung des Burgenlandes bietet finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Eltern mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Die Antragstellung kann bis spätestens 15. November des laufenden Jahres erfolgen.
Warum wird gefördert?
Das Burgenland versucht mit dieser Förderung, Alleinerziehenden bei der Bewältigung von besonderen Belastungen zu helfen. Zudem stellt diese Maßnahme ein Instrument der Armutsbekämpfung auf Ebene des Bundeslandes dar. Letztendlich geht es der Landesregierung darum, die Lebensqualität von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, wenn Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind bzw. die Kinder besteht. Aber Achtung: Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden!
1 Elternteil + 1 Kind | 1.700 Euro Haushalts-Netto-Einkommen |
1 Elternteil + 2 Kinder | 2.000 Euro Haushalts-Netto-Einkommen |
1 Elternteil + 3 Kinder | 2.300 Euro Haushalts-Netto-Einkommen |
1 Elternteil + 4 oder mehr Kinder | 2.600 Euro Haushalts-Netto-Einkommen |
Wie viel Förderung gibt es?
Sind die Förderkriterien erfüllt, stehen Alleinerziehenden 200 Euro pro Kind und Jahr zu. Ab dem vierten Kind gibt es 750 Euro pauschal.
Wie wird gefördert?
Die Alleinerziehendenförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt ausgezahlt - im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise.
Wie stelle ich den Antrag?
Online, postalisch, elektronisch oder persönlich bis spätestens 15. November des laufenden Jahres.
- Förderung: Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende im Burgenland, abhängig von Kinderanzahl und Einkommen.
- Zweck: Hilfe bei Belastungen und Armutsbekämpfung; Verbesserung der Lebensqualität.
- Anspruch: Alleinerziehende mit Familienbeihilfe und Einhaltung der Einkommensgrenzen:
- 1 Kind: 1.700 Euro
- 2 Kinder: 2.000 Euro
- 3 Kinder: 2.300 Euro
- 4+ Kinder: 2.600 Euro
- Förderhöhe: 200 Euro pro Kind und Jahr; ab viertem Kind 750 Euro pauschal.
- Antrag: Online, postalisch, elektronisch oder persönlich bis 15. November.