Gesundheit
Niederösterreichischer Pflege- und Betreuungsscheck 2024
Der Niederösterreichische Pflege- und Betreuungsscheck ist ein bedeutendes Unterstützungsangebot der Landesregierung für pflegebedürftige Personen.
07 Februar 2024
Martin Angerer
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Der Niederösterreichische Pflege- und Betreuungsscheck ist ein bedeutendes Unterstützungsangebot der Landesregierung für pflegebedürftige Personen.

Was ist der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck?

Der Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche finanzielle Förderung in Höhe von 1.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Der Antrag für diese Unterstützung kann jedes Jahr bis zum 31. Dezember beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, gestellt werden.

Wer ist bezugsberechtigt?

Bezugsberechtigt sind pflegebedürftige Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz im Bundesland Niederösterreich.
  • Sie gehören zum berechtigten Personenkreis des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks.
  •  Sie beziehen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens Pflegegeld der Stufe 3 (betrifft sowohl volljährige als auch minderjährige Personen).
  • Sie beziehen Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 und haben eine Demenzerkrankung, die durch ärztliche Bestätigung nachgewiesen wird.
  • Sie beziehen Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 und haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie haben im Rahmen der Antragstellung die angebotene Beratung zum Thema "Pflege und Betreuung" in Anspruch genommen. Diese Beratung kann auch durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter erfolgen.

 

Aufenthaltsberechtigung für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck:

Folgende Aufenthaltstitel berechtigen zur Beantragung des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks:

  • Daueraufenthalt-EU
  • Familienangehöriger
  • Asylberechtigte

Personen mit den folgenden Aufenthaltsberechtigungen sind nicht anspruchsberechtigt:

  • Rot-Weiss-Rot Kart
  • eRot-Weiss-Rot Karte Plus
  • Niederlassungsbewilligung
  • Ausweis für Vertriebene
  • Subsidiär schutzberechtigt gemäß § 8 AsylG
  • Asylwerber und Asylwerberinnen
  • Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck bietet jährlich 1.000 Euro Unterstützung für pflegebedürftige Personen.
  • Antragstellung bis 31. Dezember beim Amt der NÖ Landesregierung möglich.
  • Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und mindestens Pflegegeld Stufe 3, oder Pflegegeld Stufe 1 oder 2 mit Demenz oder unter 18 Jahren.
  • Beratung zum Thema "Pflege und Betreuung" ist verpflichtend.
  • Berechtigte Aufenthaltstitel: Daueraufenthalt-EU, Familienangehöriger, Asylberechtigte; andere Titel sind ausgeschlossen.

Über
Martin Angerer

Mein Name ist Martin Angerer. Als Journalist schreibe ich Artikel für das GeldBonus.at Medium.

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