Gesundheit
800 Euro: So wird 24-Stunden-Betreuung gefördert
Wer rundum die Uhr gepflegt werden muss, hat Anspruch auf Förderung für 24-Stunden-Betreuung. Wie hoch diese Förderung ausfällt, liest Du im Beitrag.
28 Februar 2024
Martin Angerer
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Der Pflegebereich leidet seit Jahren unter eklatantem Personalmangel. Schlechte Bezahlung und eine immer älter werdende Gesellschaft sind Hauptursachen. Pflege ist aber auch ein immenser Kostenfaktor. Wer 24-Stunden-Betreuung benötigt, wird deshalb mit 800 Euro pro Monat gefördert. Darüber hinaus gibt es seit Herbst 2023 Erleichterungen bei Nostrifikationen (die Anerkennung von Pflegeausbildungen aus dem Ausland, Anm.), mehr Mittel für die Integration von Migranten im Pflegebereich und weitere Verbesserungen für Angehörige und Personal.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wurde zuletzt im Herbst 2023 auf 800 Euro (bei zwei selbstständigen Betreuern) pro Monat erhöht. Unselbständige Betreuungspersonen werden mit 800 Euro pro Monat und Betreuungsperson gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt demnach 1.600 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungspersonen).

Die maximale Förderhöhe pro Jahr beträgt somit bei zwei selbstständigen Betreuungspersonen 9.600 Euro, bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen 19.200 Euro.

Wann wird gefördert?

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach österreichischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigt, hat man – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – Anspruch auf Förderung.

Welche Nachweise sind nötig?

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungsperson

  • über eine theoretische Ausbildung verfügt, die im Wesentlichen jener einer Heimhilfe entspricht, oder
  • seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt hat oder
  • bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. eines Arztes ausübt.

Wie wird gefördert?

Erste Anlaufstelle für Fragen ist die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort ist auch das Förderansuchen einzubringen.

Was wird noch unternommen, um den Personalmangel in der Pflege zu bekämpfen?

  • Erleichterungen gab es bei Nostrifikationen für ausländische Pflegekräfte. Dies bedeutet, dass eine Ausbildung zur Pflegekraft, die im Ausland absolviert wurde, nun leichter in Österreich angerechnet wird. Dadurch soll mehr Pflegepersonal zur Verfügung stehen.

  • Vom Bund gibt es seit Herbst 2023 mehr Mittel für die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten in den Pflegebereich.

  • Pflegekräfte dürfen nun Ersteinstufungen fürs Pflegegeld vornehmen. 

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen- und -pfleger dürfen erstmalig Medizinprodukte  verordnen.

  • Selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen dürfen bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen.

  • Der Angehörigenbonus wurde erweitert: Anspruch haben nun auch Angehörige, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person leben.

  • Eine eigener Lehrberuf "Pflege" soll dem Einstieg in den Beruf erleichtern und neue Zielgruppen erschließen. 
  • Förderung: 24-Stunden-Betreuung: 800 Euro pro Betreuungsperson/Monat; max. 1.600 Euro/Monat, 19.200 Euro/Jahr.

  • Voraussetzungen: Rund-um-die-Uhr-Betreuung, Pflegegeld ab Stufe 3, Nettoeinkommen max. 2.500 Euro/Monat.

  • Nachweise: Theoretische Ausbildung, 6 Monate Betreuungserfahrung oder Tätigkeiten unter Aufsicht.

  • Antrag: Bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Über
Martin Angerer

Mein Name ist Martin Angerer. Als Journalist schreibe ich Artikel für das GeldBonus.at Medium.

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