Ab 1. September 2024 profitieren mehr Familien im Bundesland Salzburg von der erweiterten Förderung für Kinderbetreuung. Durch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Zugang zur finanziellen Unterstützung deutlich erleichtert - insbesondere für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern.
Das Bundesland Salzburg setzt ein starkes Zeichen für Familien: Ab dem 1. September 2024 treten neue, erweiterte Einkommensgrenzen für die Kinderbetreuungsförderung in Kraft. Damit wird die finanzielle Unterstützung für Eltern mit geringerem Einkommen deutlich ausgeweitet. Besonders Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern können sich über diese Erleichterung freuen. Die Anpassung ist Teil einer umfassenden Initiative, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern soll.
Mehr Unterstützung für mehr Familien
Die neuen Regelungen zur Kinderbetreuungsförderung in Salzburg betreffen von Familien, die bisher möglicherweise keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu finanzieller Unterstützung hatten. Die Einkommensgrenzen, die für die Gewährung der Förderung ausschlaggebend sind, wurden angehoben. Ab sofort liegt diese Grenze für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind bei 2.479,75 Euro netto pro Monat. Zuvor betrug diese Einkommensobergrenze 2.275 Euro.
Warum die Einkommensgrenzen erhöht wurden
Die Entscheidung, diese Grenzen zu erhöhen, ist nicht zufällig getroffen worden. Eine wachsende Zahl von Familien kämpft damit, berufliche Anforderungen und Betreuung der Kinder unter einen Hut zu bringen. Besonders für Alleinerziehende stellt die Kinderbetreuung oft eine immense finanzielle Herausforderung dar. Die Anpassung der Fördergrenzen ist daher ein wichtiger Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und eine qualitativ hochwertige Betreuung und letztlich Chancengleichheit für möglichst viele Kinder.
Wer profitiert von der Förderung?
Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder, mit Ausnahme derer, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. Damit richtet sich die Förderung gezielt an Familien mit kleineren Kindern, die besonders auf eine verlässliche und kontinuierliche Betreuung angewiesen sind. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Betreuungszeit: Für bis zu 20 Wochenstunden pro Kind gibt es einen Zuschuss von maximal 400 Euro pro Betreuungsjahr. Bei einer Betreuungszeit von über 20 Wochenstunden erhöht sich dieser Betrag auf maximal 700 Euro.
So stellst Du den Antrag
Die Antragstellung für die Förderung ist bewusst einfach gehalten, um Anspruchsberechtigten einen unkomplizierten Zugang zu ermöglichen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg sowie ein Einkommensnachweis. Dabei werden alle Nettoeinkünfte des Haushalts zur Berechnung der Förderung herangezogen. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 610,40 Euro.
Zum Antragsformular:
https://www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/Antrag_Kinderbetreuungsfonds.pdf
Fazit: Ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit in Salzburg
Die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Kinderbetreuungsförderung in Salzburg ist ein wichtiger Schritt, um die Lebenssituation von Familien mit geringem Einkommen zu verbessern. Besonders Alleinerziehende, die oft vor großen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen stehen, profitieren von dieser Maßnahme, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv unterstützt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Erweiterte Einkommensgrenzen: Ab 1. September 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Kinderbetreuungsförderung in Salzburg angehoben, wodurch mehr Familien Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten.
- Fokus auf Alleinerziehende und Mehrkindfamilien: Die neuen Regelungen bieten besonders Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern eine erleichterte Förderung.
- Zielgruppe: Die Förderung richtet sich an nicht schulpflichtige Kinder und bietet je nach Betreuungszeit Zuschüsse von bis zu 700 Euro pro Jahr.
- Einfache Antragstellung: Die Antragstellung ist unkompliziert und erfordert einen Einkommensnachweis sowie einen Hauptwohnsitz in Salzburg.