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Kärntner Heizzuschuss: 
Hier erfährst du, ob du Anspruch hast und wie du ihn beantragen kannst
Ab 1. Oktober 2024 können Kärntnerinnen und Kärntner den Heizzuschuss für den kommenden Winter beantragen. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten bis zu 180 Euro Unterstützung. In diesem Jahr wurden die Einkommensgrenzen angehoben, sodass mehr Menschen Anspruch auf den Zuschuss haben. Erfahre hier, wer gefördert wird, wie der Antrag funktioniert und welche Neuerungen es 2025 geben wird.
13 September 2024
Martin Angerer
Lesezeit:
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Ab 1. Oktober können Kärntnerinnen und Kärntner den jährlichen Heizzuschuss beantragen. Die Unterstützung soll vor allem Haushalten mit geringem Einkommen helfen, die steigenden Heizkosten zu bewältigen. Der Zuschuss beträgt bis zu 180 Euro, die Einkommensgrenzen wurden im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angehoben.

Der Heizzuschuss in Kärnten soll auch im kommenden Winter vielen Haushalten helfen, die steigenden Heizkosten zu bewältigen. Insgesamt stehen 3,36 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders erfreulich: die Einkommensgrenzen wurden in diesem Jahr deutlich angehoben. Dies bedeutet, dass mehr Haushalte als bisher Anspruch auf diesen Geldbonus haben werden.

Wer wird gefördert?

Der Heizzuschuss richtet sich an Kärntner Haushalte mit geringem Einkommen, die aufgrund steigender Energiekosten zunehmend unter Druck geraten. Anspruchsberechtigt sind sowohl Alleinstehende als auch Mehrpersonenhaushalte. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze für den großen Heizzuschuss von 180 Euro bei 1.270 Euro netto. Zwei-Personen-Haushalte dürfen über ein maximales Nettoeinkommen von 1.840 Euro verfügen. Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Zuschlag von 360 Euro berücksichtigt.

Für den kleinen Heizzuschuss, der 110 Euro beträgt, gelten etwas höhere Einkommensgrenzen. Hier dürfen Alleinstehende ein Einkommen von bis zu 1.510 Euro netto beziehen, während Zwei-Personen-Haushalte bis zu 2.080 Euro verdienen dürfen. Auch hier wird für jede zusätzliche Person im Haushalt ein Zuschlag von 360 Euro berücksichtigt.

Warum wird gefördert?

Die Fördermaßnahme ist Teil eines Pakets zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, die von den stark steigenden Energiepreisen besonders betroffen sind. Kärnten gehört zu den Regionen, in denen Heizkosten durch die klimatischen Bedingungen besonders ins Gewicht fallen. Durch die finanzielle Entlastung sollen betroffene Haushalte in die Lage versetzt werden, ihre Grundversorgung an Energie sicherzustellen, ohne in finanzielle Not zu geraten. Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig betont, dass die Förderung nicht nur eine Maßnahme des sozialen Ausgleichs ist, sondern auch dazu beitragen soll, den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.

Wie wird gefördert?

Den Heizzuschuss gibt es in zwei Stufen: den großen und den kleinen Heizzuschuss. Welcher Betrag ausgezahlt wird, hängt vom Nettoeinkommen des Haushalts ab. Besonders hervorzuheben ist, dass die Einkommensgrenzen in diesem Jahr deutlich angehoben wurden. Dies bedeutet, dass auch Haushalte, die in der Vergangenheit knapp über den Einkommensgrenzen lagen, nun Anspruch auf die Unterstützung haben könnten.

Rund 3,36 Millionen Euro stehen für die Unterstützung zur Verfügung. Die Mittel werden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden bereitgestellt, sodass die Antragstellung direkt vor Ort erfolgt und die Auszahlung unbürokratisch abgewickelt werden kann.

Antragstellung

Die Anträge für den Heizzuschuss können ab dem 1. Oktober 2024 bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt entweder schriftlich oder persönlich im Gemeindeamt. Beachte dazu die örtlichen Vorgaben! Antragsteller müssen entsprechende Einkommensnachweise vorlegen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.

Für Haushalte, die sich unsicher sind, ob sie die Einkommensgrenzen erfüllen, empfiehlt es sich, die Gemeinde oder eine Beratungsstelle zu kontaktieren, um sich über die genauen Bedingungen zu informieren. Die Behörden bemühen sich, die Antragsbearbeitung zügig voranzutreiben, damit die Zuschüsse möglichst rasch ausgezahlt werden können und die Entlastung rechtzeitig zur Heizperiode eintritt.

Ausblick: Wohnbeihilfe NEU ab 2025

Während der Heizzuschuss eine einmalige Unterstützung für die Heizkosten darstellt, plant das Land Kärnten ab 2025 eine weitere Maßnahme zur langfristigen Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Ab dem kommenden Jahr wird das System der Wohnbeihilfe grundlegend reformiert. Mit der „Wohnbeihilfe NEU“ sollen nicht nur Mieter, sondern auch Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen unterstützt werden - eine wesentliche Neuerung, da Eigenheimbesitzer bislang keine Unterstützung für ihre Betriebskosten erhalten konnten. Diese neue Wohnbeihilfe soll ab dem 1. Jänner 2025 beantragt werden können.

Fazit

Der Heizzuschuss 2024 bietet einkommensschwachen Haushalten in Kärnten erneut eine wichtige finanzielle Unterstützung, um die Belastungen durch hohe Heizkosten zu verringern. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren in diesem Jahr mehr Haushalte als bisher von der Förderung. Die Antragstellung ist ab 1. Oktober bei der Wohnsitzgemeinde möglich. Ab 2025 verspricht die Wohnbeihilfe NEU eine noch umfassendere Unterstützung, die auch Eigenheimbesitzer einbezieht.

  • Ziel der Förderung: Unterstützung einkommensschwacher Kärntner Haushalte bei steigenden Heizkosten mit Zuschüssen von bis zu 180 Euro.

  • Wer wird gefördert? Alleinstehende und Mehrpersonenhaushalte mit geringem Einkommen, wobei die Einkommensgrenzen im Vergleich zu den Vorjahren angehoben wurden.

  • Förderungshöhe: 180 Euro für den großen Heizzuschuss (Einkommensgrenze für Alleinstehende 1.270 Euro netto) und 110 Euro für den kleinen Heizzuschuss (Einkommensgrenze 1.510 Euro netto).

  • Antragstellung: Ab 1. Oktober 2024 bei der Wohnsitzgemeinde; Einkommensnachweise erforderlich.

Über
Martin Angerer

Mein Name ist Martin Angerer. Als Journalist schreibe ich Artikel für das GeldBonus.at Medium.

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