Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet ab sofort eine Bonuszahlung an, um die Teilnahme von Kindern an Schulveranstaltungen zu unterstützen. Mit bis zu 150 Euro pro Kind wird Familien geholfen, die hohen Ausgaben für Klassenfahrten, Skikurse und andere Ausflüge abzufedern.
Das Schuljahr hat kaum begonnen, schon spüren viele Eltern die finanzielle Mehrbelastung. Laut einer Statistik der Arbeiterkammer Oberösterreich geben Familien durchschnittlich 900 Euro pro Schulkind für zusätzliche Schulausgaben aus – und das zwischen den Semester- und Sommerferien. Neben den üblichen Kosten für Hefte, Bücher und Nachhilfe sind es besonders die Schulveranstaltungen wie Wandertage, Skikurse und Sprachwochen, die zu Buche schlagen. Die AK Oberösterreich reagiert mit einer neuen Unterstützung speziell für Familien mit Kindern in der 5. bis 9. Schulstufe.
Wer wird gefördert?
Dieser Bonus richtet sich an alle AK-Mitglieder in Oberösterreich, deren Kinder an Schulveranstaltungen teilnehmen. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sollen vor allem Haushalte entlastet werden, die mit knappen Budgets jonglieren müssen und denen oft kein Spielraum für Freizeitaktivitäten bleibt.
Warum wird gefördert?
Schulveranstaltungen sind nicht nur Freizeitaktivitäten, sondern auch wichtige Bildungserlebnisse, die Kindern helfen, ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Die AK Oberösterreich will Chancengleichheit fördern und sicherstellen, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, an Schulausflügen teilzunehmen. Dieser Geldbonus ist somit ein Beitrag zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit. „Wenn die Kosten für Miete, Mobilität und Lebensmittel das Haushaltsbudget auffressen, bleibt oft kein Geld mehr für die Sprachwoche oder die Sporttage übrig. Hier setzen wir mit unserem AK-Klassenfahrtbonus an und entlasten dort, wo die Familien es wirklich brauchen“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl.
Wie wird gefördert?
Wandertage, Skikurse, Sprachreisen – all diese Aktivitäten sind oft mit hohen Kosten verbunden. Je nach Dauer der Schulveranstaltung können Familien einen einmaligen Betrag von 75 oder 150 Euro pro Kind erhalten. Damit deckt der Bonus einen großen Teil der Ausgaben, die für solche Ausflüge anfallen. Der Bonus gilt für das Schuljahr 2024/25 und ist speziell für Kinder in der 5. bis 9. Schulstufe vorgesehen. Ob kurzer Wandertag oder einwöchige Sprachreise: Der AK-Klassenfahrtbonus ist dabei nicht auf eine bestimmte Art von Schulveranstaltung beschränkt.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt online über die Website der Arbeiterkammer Oberösterreich. Voraussetzung für den Antrag ist eine gültige Mitgliedschaft bei der AK Oberösterreich. Antragstellende Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder an einer Schulveranstaltung teilnehmen, die in die förderfähige Kategorie fällt.
LINK:
https://ooe.arbeiterkammer.at/klassenfahrtsbonus
Fazit: Wichtiger Geldbonus für Bildungsgerechtigkeit
Bildung findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch auf Wandertagen, Skikursen und Sprachreisen – Erlebnisse, die für die persönliche Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung sind. Immer mehr Eltern kämpfen jedoch mit den steigenden Kosten des Alltags und müssen oft an Freizeit- und Bildungsangeboten ihrer Kinder sparen. Der neue AK-Klassenfahrtbonus sorgt dafür, dass Kinder unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern an wichtigen schulischen Veranstaltungen teilnehmen können. Mit diesem Goldbonus leistet die AK Oberösterreich einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und schafft neue Chancen für alle Schülerinnen und Schüler.
- Ziel der Förderung: Unterstützung von Familien bei den hohen Kosten für Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten, Skikurse und Sprachreisen.
- Wer wird gefördert? AK-Mitglieder in Oberösterreich, deren Kinder in der 5. bis 9. Schulstufe an Schulveranstaltungen teilnehmen.
- Förderhöhe: Einmaliger Bonus von 75 oder 150 Euro pro Kind, je nach Dauer der Veranstaltung.
- Antragstellung: Einfach online über die Website der AK Oberösterreich; gültige Mitgliedschaft und Nachweis der Teilnahme erforderlich.