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Heizkostenzuschuss und „Energie50er“ in Salzburg: Antrag nur noch kurze Zeit möglich!
Heizkostenzuschuss und „Energie50er“: Antragstellung noch bis 30. September möglich
Salzburgs einkommensschwache Haushalte können bis Ende September 2024 den Heizkostenzuschuss in Höhe von 600 Euro sowie den „Energie50er“-Bonus der Stadt Salzburg beantragen.
08 September 2024
Nikolaus Dworschak
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Noch bis Ende September können einkommensschwache Salzburger Haushalte einen Heizkostenzuschuss von 600 Euro beantragen. Zusätzlich zahlt die Stadt einen Bonus von 50 Euro aus. Was es zu beachten gilt, erfährst du in diesem Beitrag.

Wer in Salzburg lebt und Schwierigkeiten hat, die steigenden Heizkosten zu bewältigen, kann sich noch bis zum 30. September 2024 um finanzielle Unterstützung bemühen. Der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg bietet eine Entlastung von einmalig 600 Euro für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dies kann insbesondere für Alleinerziehende, Familien mit Kindern und Geringverdiener eine Hilfe für die kalte Jahreszeit sein.

Zusätzlich zum Zuschuss des Landes erhalten die geförderten Haushalte von der Stadt Salzburg einen einmaligen „Energie50er“ – ein Bonus von 50 Euro, der automatisch überwiesen wird, sobald der Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde. Andrea Brandner, Sozialstadträtin der Stadt Salzburg, betont die Bedeutung dieser Unterstützung: „Für viele Menschen machen selbst 50 Euro einen entscheidenden Unterschied, insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten.“

Wichtige Unterstützung für Einkommensschache Haushalte

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Ein Umstand, der speziell einkommensschwache Haushalte schwer trifft. Um die Belastung durch hohe Heizkosten abzufedern, hat das Land Salzburg den Heizkostenzuschuss ins Leben gerufen. Die Fördersumme von 600 + 50 Euro mag auf den ersten Blick gering erscheinen, doch für viele Menschen bedeuten diese zusätzlichen Mittel eine echte Entlastung. 

Dieser Zuschuss richtet sich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und über ein Nettoeinkommen verfügen, das unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Für alleinstehende Personen gilt eine Grenze von 1.392 Euro netto pro Monat. Paare oder Haushalte mit mehreren Personen können mehr verdienen, bevor sie die Fördergrenzen überschreiten. Familien mit Kindern profitieren von zusätzlichen Erhöhungen der Einkommensgrenze, um die besonderen finanziellen Anforderungen von Haushalten mit Kindern zu berücksichtigen.

Heizkostenzuschuss beantragen: so funktioniert‘s

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist unkompliziert und erfolgt online über die Webseite des Landes Salzburg. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Serviceeinrichtungen der Stadt Salzburg, wie das Informationscenter Soziales im Kiesel oder das Stadtservice im Schloss Mirabell, aufsuchen. Die Mitarbeiter vor Ort bieten Unterstützung bei der Antragstellung, falls technische oder bürokratische Hürden bestehen.

Link zum Antrag: 

https://service.salzburg.gv.at/formserver_egov_stg3/start.do?wfjs_enabled=true&vid=bdff596fa912bd89&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fevent%3Dview%26id%3Deg_0300_V1_0&txid=d03355a2eb58cb03f972f76f3c64b3f3106d376e# 

Damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann, sollten Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen, wie den Einkommensnachweis des Vormonats, direkt hochladen. Besonders für unselbständig Erwerbstätige und Bezieher von Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld ist dies relevant, da ihr aktuelles Einkommen als Grundlage für die Berechnung der Förderwürdigkeit herangezogen wird.

Personen, die bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, können für dieses Jahr keinen weiteren Zuschuss beantragen. Zudem sind einige Gruppen von der Förderung ausgeschlossen – etwa Asylwerberinnen und Asylwerber sowie Personen, die in Einrichtungen wie Studentenheimen oder Seniorenwohnhäusern leben, in denen die Heizkosten von Dritten übernommen werden.

ACHTUNG: Die Antragsfrist endet mit 30. September 2024!

Fazit: Wichtige Unterstützung für Geringverdiener

In einem Bundesland, in dem Wohnen besonders teuer ist, sind der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg und der „Energie50er“ der Stadt Salzburg eine wichtige Entlastungsmaßnahme für Haushalte, die besonders stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind. Die unbürokratische Antragstellung und die gezielte Hilfe machen diese Förderungen zu einem wichtigen Baustein in der sozialen Absicherung während der Wintermonate.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Heizkostenzuschuss und Bonus: Einkommensschwache Salzburger Haushalte können bis zum 30. September 2024 einen Heizkostenzuschuss von 600 Euro beantragen, plus einen „Energie50er“-Bonus der Stadt Salzburg.

  • Einkommensgrenzen: Alleinstehende Personen dürfen maximal 1.392 Euro netto pro Monat verdienen, höhere Einkommensgrenzen gelten für Paare und Familien.

  • Unkomplizierte Antragstellung: Die Beantragung erfolgt online oder in städtischen Serviceeinrichtungen mit Unterstützung bei Bedarf.

  • Frist und Voraussetzungen: Antragsteller sollten alle erforderlichen Einkommensnachweise einreichen; die Frist endet am 30. September 2024.

Über
Nikolaus Dworschak

Mein Name ist Nikolaus Dworschak und als Experte im Bereich staatliche Förderungen, unterstütze ich die GeldBonus.at Plattform bei der Recherche von neuen nationalen Förderungen.

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